Kann das @bmv bitte mal den § 39 Abs. 3 StVO präzisieren?
Ich erlebe unzählige Diskussionen wie überinander hängende Zusatzzeichen zu lesen sind - und kaum hat man sich auf eine Lesart geeinigt, kommt ein anderes Beispiel, wo das nicht mehr passt (also in sich nicht wiederspruchsfrei auflösbar ist)
@young_ullrich Klar, kann man, muss man halt mal in eine Vorschrift gießen. In die VwV, dass die Behörden das richtig anordnen und in die StVO dass Fahrer wissen, wie sie das zu lesen haben.
Muss man halt aber auch mal machen.
(und eine Übergangsregelung festlegen)
@bmv
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@dat @asltf @bmv Das Zusatzschild „Fahrrad frei“ darf auch allein hängen und hebt dann das Rechtsfahrgebot auf. Hier im Ort darf man daher formell entgegen der Fahrtrichtung („Fahrrad frei“ ohne zusätzliches Schild) schneller fahren als in Fahrtrichtung („Fahrrad frei“ als Zusatzzeichen zu Gehweg).
Ich gehe davon aus, dass das nicht gewollt ist und die Menschen vom Amt die StVO auch nicht verstehen.